Sehr geehrter Damen und Herren,

Berlin, den 21.02.2003

unsere Partei und Fraktion wie auch die SPD haben sich schon seit langem gegen einen militärischen Angriff auf den Irak ausgesprochen. Wir begrüßen es, dass die irakischen Verstöße gegen UN-Resolutionen dortbehandelt werden, wo sie hingehören, nämlich im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.

Den Stellenwert, den die US-Regierung diesem Problem verleiht, halten wir für falsch. Für uns haben der Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die Regelung des israelisch-palästinensischen Konfliktes Priorität.

Die meisten Argumente gegen eine militärische Intervention im Irak gelten auch dann, wenn die USA nicht im Alleingang, sondern mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates den Irak angreifen würden.

Anders als im Sommer letzten Jahres gibt es inzwischen eine einstimmig vom Sicherheitsrat beschlossene UN-Resolution (1441), die dem Irak präzise Verpflichtungen auferlegt. Wir begrüßen es, dass auf diesem Hintergrund die UN-Waffeninspekteure ihre Arbeit im Irak erneut aufnehmen konnten. Ihr Ziel ist die Kontrolle und ggf. Vernichtung von Massenvernichtungswaffen, ihren Produktions- und Lagerstätten sowie der Entwicklungsmöglichkeiten dafür im Irak. Wenn die Führung in Bagdad diese Verpflichtungen einhält, kann eine militärische Durchsetzung vermieden werden.

Die USA haben sich am Zustandekommen der UN-Resolution 1441 beteiligt und ihr zugestimmt. Das bedeutet: ein "präventiver" Alleingang zum Sturz des Regimes von Saddam Hussein ist nicht mehr die offizielle Zielstellung der USRegierung, auch wenn die Verfechter dieser Vorgehensweise nach wie vor einflussreich sind. Vom Verhalten der irakischen Regierung und von der Bewertung durch den Sicherheitsrat hängt es ab, ob eine dann mit UN-Mandat versehene militärische Durchsetzung der Resolution 1441 erfolgt. Selbst in dem Fall dass der UN-Sicherheitsrat nicht einstimmig eine militärische Intervention legitimieren sollte, ist zu vermuten, dass die USA und ihre möglichen Verbündeten sich in ihrem Vorgehen auf diese Resolution berufen würden. Ein Streit um die Frage der völkerrechtlichen Legitimation einer solchen militärischen Intervention wäre die Folge.

Ob es zu einem Krieg gegen den Irak kommen wird, ist nach wie vor offen. Immerhin gibt es jetzt die Chance, ihn bei Erfüllung der Verpflichtungen, die dem Irak auferlegt wurden, zu vermeiden.

Wir sehen die USA als engen Verbündeten und Partner, auch wenn wir die Politik der US-Regierung in einer Reihe von Punkten deutlich kritisieren. Obwohl wir eine Regierung im Irak sehr begrüßen würden, die die Menschenrechte achtet und keine potenzielle Bedrohung für ihre Nachbarn ist, lässt sich eine militärische Intervention mit dem Ziel eines Regierungswechsels nach dem geltenden Völkerrecht nicht legitimieren. Darüber hinaus bewerten wir die Risiken und Folgen eines militärischen Angriffs auf den Irak als schwer wiegend genug, um ihn abzulehnen. Ein Bundestagsmandat für die Beteiligung an einem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak wird es nicht geben. Völkerrechtswidrig wäre ein solcher Krieg auf jeden Fall dann, wenn die USA einen präventiven militärschen Angriff und damit ohne Mandat der UN führen würden. Bis vor einigen Monaten kündigten sie das an und nannten als Ziel des Angriffs den Sturz Saddam Husseins. Ein solches Vorgehen verbietet die UNCharta, ebenso ein solches Ziel.

Sollte der UN-Sicherheitsrat zu der Bewertung kommen, dass der Irak die ihm mit der Resolution 1441 auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt, kann er ein Mandat zur militärischen Durchsetzung erteilen. Ein militärischer Angriff auf der Grundlage eines solchen Mandats wäre nicht völkerrechtswidrig. Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass Deutschland sich jedoch auch unter diesen Bedingungen nicht an einem Krieg gegen den Irak beteiligen würde. Die Gründe sind die Risiken für die Zivilbevölkerung, für die internationale Koalition gegen den Terrorismus sowie für die Situation in der Region, insbesondere den israelisch-palästinensischen Konflikt.
Unabhängig davon, ob es zum Krieg kommt oder nicht, werden die Vorbereitungen dafür getroffen. Dies ist auch der notwendigen Aufrechterhaltung des politischen Drucks geschuldet. Anders gesagt: die Vorbereitungen bedeuten nicht zwingend, dass es zum Krieg kommen muss. Zu hoffen ist zunächst, dass die Verpflichtungen der UN-Resolution durch den Irak erfüllt wird und damit ein Krieg vermieden werden kann.
Seit 1. Januar ist die Bundesrepublik für zwei Jahre nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates. Als solches ist sie an dessen Entscheidungen mit Stimmrecht, aber ohne Vetorecht, beteiligt. Ob es in den folgenden Wochen zu einem Beschluss des Sicherheitsrates kommt und welche konkrete Formulierung diesem zu Grunde Läge, ist derzeit natürlch noch unbekannt. Deshalb kann auch eine Entscheidung nicht vorweggenommen werden. Aber es ist klar, dass unsere ablehnende Position zu einem militärischen Angriff Grundlage jeder Entscheidung Deutschlands im Sicherheitsrat sein wird. Wir sind für eine Weiterführung der Inspektionen, solange diese ihren Auftrag nicht zu Ende gebracht haben und unterstützen den UNChefinspektor Blix in dieser Forderung. Von entscheidender Bedeutung ist natürlich das Verhalten des irakischen Diktators. Außenminister Joschka Fischer betont seit langem, dass nur seine aktive Mitwirkung bei der Offenlegung der irakischen Rüstungsbestände und - projekte eine militärische Durchsetzung der UNForderungen vermeiden kann.
Die besondere Funktion des deutschen UN-Botschafters als amtierendem Vorsitzenden des UN-Sicherheitsrates im Februar besteht in Koordinierung und Vermittlung, nicht jedoch in einem privilegierten Stimmrecht. Sein Einfluss auf den Entscheidungsprozess des Sicherheitsrates und auf das Ergebnis der Beratungen wird deshalb begrenzt bleiben. Deutschland wird aber weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die Vermeidung eines militärischen Angriffs auf den Irak hinarbeiten. Dies hat auch Außenminister Joschka Fischer in seiner Rede vor dem Sicherheitsrat der UN am 20.01.03 deutlich gemacht. Eine negative Bewertung der Situation im Irak durch den Sicherheitsrat kann jedoch zur militärischen Durchsetzung der Resolution 1441 führen. Die Bundesregierung wird sich an der Umsetzung eines solchen Beschlusses nicht aktiv beteiligen. Entsprechend der UN
-Charta darf sie die Umsetzung aber auch nicht behindern. Unter diesen Umständen wird die Bundesregierung den USA und ihren möglichen Verbündeten gemäß NATO-Vertrag Nutzungs- und Überflugrechte in Deutschland einräumen. Unabhängig davon verpflichtet sie ein möglicher UN-Beschtuss zur militärischen Durchsetzung der Resolution 1441 zur Duldung der entsprechenden Maßnahmen.
Die Stationierung von ABC-Spürpanzern in Kuwait, einem unmittelbaren Nachbarland des Irak, ist Bestandteil des Bundestagsmandats zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Ein Einsatz gegen den Irak ist und bleibt mit dem dafür vom Bundestag erteilten Mandat ausgeschlossen.

Alte weiteren Anfragen der USA im Blick auf eine aktive militärische Beteiligung hat die Bundesregierung unter Verweis auf ihre erklärte Ablehnung einer deutschen Beteiligung abschlägig beschieden. Das gilt auch für die im Rahmen der NATO und innerhalb des NATO-Gebiets in der Türkei operierenden AWACS-Aufklärungsflugzeuge mit teilweise deutscher Besatzung. Diese dienen auftragsgemäß der Sicherung des NATO-Luftraumes, nicht der Beteiligung an einem Krieg gegen den Irak.

Die Chance, einen Krieg verhindern zu können, ist noch vorhanden. Wir werden altes uns Mögliche tun, diese Chance zu nutzen und unsere Position öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Bündnis 90/ Die Grünen unterstützen deshalb auch die Friedensdemonstrationen in Washington, Berlin und anderswo.

Mit freundlichen Grüßen,

Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
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